Stellenbeschreibung Pharmazeutisch Kaufmännische*r Angestellte*r
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte sind in der Apotheke hauptsächlich für die kaufmännischen und organisatorischen Angelegenheiten zuständig. Sie nehmen
Lieferungen auf und verbuchen diese, halten das Warenlager in Ordnung und geben Bestellungen beim Großhändler oder direkt bei den Firmen auf.
Des Weiteren sind sie für das Auffüllen und Platzieren der Ware im Freiverkauf zuständig. Außerdem dürfen sie apothekenübliche Waren, sowie Kosmetika und Medizinprodukte an Kunden abgeben und verkaufen.
Neben der öffentlichen Apotheke finden Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte in der pharmazeutischen Industrie, beim pharmazeutischen Großhändler, sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens Beschäftigung.
Die Mindestvoraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss.
Die duale Ausbildung zur/zum PKA dauert 3 Jahre und findet im Betrieb (der Apotheke), sowie in der Berufsschule statt.
Es werden Fächer wie Wirtschaftslehre, Apothekenwarenkunde, Rechnungswesen, Datenverarbeitung, Textverarbeitung, Gesetzeskunde, Arzneiformenlehre, sowie Kundenberatung und Verkauf unterrichtet.
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine schriftliche Zwischenprüfung in den Fächern Apothekenbetrieb, Wareneingang und –lagerung, Arzneimittel, apothekenspezifische Fachsprache, sowie Wirtschafts- und Sozialkunde statt.
Beendet wird die Ausbildung mit einer Abschlussprüfung, welche aus drei schriftlichen (Apothekenbetriebslehre, Warensortiment und Verkauf, sowie Wirtschafts- und Sozialkunde), sowie zwei mündlichen Prüfungen (Warenbewirtschaftung und Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung) besteht.